Alpenklinik Santa Maria

Reha-Antrag

Sprechen Sie als erstes mit Ihrem (Kinder-)Arzt. Er entscheidet, ob eine Reha-Maßnahme für Ihr Kind sinnvoll ist. Wenn ja, wird er für Sie zwei Formulare ausfüllen und Ihnen mitgeben. Den „Befundbericht" und das Formular „Honorarabrechnung" von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Im Befundbericht wird die Diagnose genannt und es werden die daraus entstandenen Folgeerkrankungen beschrieben. Alternativ können Sie auch die Antragsformulare Ihrer Krankenkasse benutzen.

Wichtig: Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Rehaklinik. Falls Sie Ihr Kind gerne in unserer Klinik unterbringen möchten, muss der Arzt dies im Befundbericht ausdrücklich vermerken.

Antragsformulare Arzt der Deutschen Rentenversicherung

(mit einem Klick auf den jeweiligen Link laden Sie direkt das PDF herunter)

Für die Genehmigung einer Kinder-Reha müssen die Eltern ein vorgedrucktes Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausfüllen. Dieses reichen Sie zusammen mit den beiden Formularen, die Sie vom Arzt bekommen haben, bei der DRV ein. Alternativ können Sie auch die Antragsformulare Ihrer Krankenkasse nutzen, sprechen Sie dazu mit unserer Rehaberatung.

Wichtig: Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Rehaklinik. Wenn Sie Ihr Kind in unserer Klinik behandeln lassen wollen, muss dies im Antrag deutlich vermerkt sein.

Nachdem Sie den Antrag verschickt haben, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen ein Antwortschreiben mit einer Bewilligung oder Ablehnung der Reha-Maßnahme. Im Falle einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Antragsformular Eltern der Deutschen Rentenversicherung

(mit einem Klick auf den jeweiligen Link laden Sie direkt das PDF herunter)

Sobald Ihre Versicherung die Reha-Maßnahme genehmigt hat, erhalten Sie von uns ein ausführliches Informationspaket mit Broschüren, Checklisten und weiteren Details.

Anschließend vereinbaren wir einen Termin für den Aufenthalt in unserer Klinik.

Wenn Sie mal nicht weiterwissen:
die Reha-Beratungsstelle der KJF

Haben Sie Fragen zum Antragsformular, zum Ablauf der Reha oder dem Schulunterricht in der Klinik?
Wir sind gerne für Sie da. 

 

KJF Rehaberatung Augsburg

Silke Siebenhüter

Silke Siebenhüter freut sich auf Ihren Anruf!

Telefon 0821 2412-622

E-Mail: beratung@kjf-rehakliniken.de

 

 

 

KJF Rehaberatung München

Elke Lutz

Elke Lutz freut sich auf Ihren Anruf!

Telefon 089 74647-215

E-Mail: lutz.elke@kjf-rehakliniken.de

 

 

 

Kinder bis zum 12. Geburtstag können begleitet werden, soweit keine medizinischen Einwände bestehen: Eine Begleitperson kann in die Rehaklinik mitfahren. Die Kosten dafür werden von der Rentenversicherung bzw. der Krankenkasse übernommen.

In unserer Klinik wohnen Sie zusammen mit Ihrem Kind in einem geräumigen Zimmer. An den täglichen Mahlzeiten nehmen Sie gemeinsam teil.

In Ausnahmefällen – falls es medizinisch notwendig ist – kann auch für ältere Kinder eine Begleitung beantragt werden. Ihr Arzt muss dies in seinem Befundbericht begründen.

Kinder nach dem 12. Geburtstag können nur begleitet werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Dies gilt insbesondere    
•  bei Kindern mit Mukoviszidose, onkologischen und kardiologischen Erkrankungen,
•  wenn das Kind sich nicht selbst artikulieren kann (Vermittlerrolle der Begleitperson),
•  wenn bei behinderten Kindern die unterstützende Hilfe der Begleitperson zur Erreichung des Rehabilitationserfolges erforderlich ist.
Über die Begleitung des Kindes während der Rehabilitation entscheidet der Kostenträger.

Ihr Kind wird in altersgerechter Gruppe in Ein- oder Mehrbettzimmern untergebracht. So findet es schnell Anschluss und knüpft soziale Kontakte. Erfahrene Pädagogen und Betreuer kümmern sich bei uns liebevoll um jeden Patienten. An den Wochenenden und in der therapiefreien Zeit können Sie Ihr Kind natürlich besuchen.

Gesunde Geschwisterkinder bis zum 12. Geburtstag können in die Klinik mitaufgenommen werden, wenn diese zuhause nicht ausreichend betreut und versorgt werden können.
In diesem Fall werden die Kosten ebenfalls von der Rentenversicherung oder Krankenkasse übernommen.

In diesem Fall müssen Sie ein weiteres Formular ausfüllen. Im „Antrag auf Haushaltshilfe" haben Sie zwei Wahlmöglichkeiten. Entweder übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe während der Reha-Zeit oder für die Unterbringung des Geschwisterkindes in der Klinik.

In diesem Sonderfall sollten Sie sich vor der Antragstellung beraten lassen.

(mit einem Klick auf den jeweiligen Link laden Sie direkt das PDF herunter)

Es kann vorkommen, dass die Versicherung Ihren Antrag ablehnt. In diesem Fall sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen.

Dafür gibt es kein vorgedrucktes Formular. Es genügt ein formloses Schreiben mit Ihrer Unterschrift.
Die Reha-Beratungsstelle der KJF hilft Ihnen bei der Formulierung gerne weiter.

Kontakt

Alpenklinik Santa Maria
Riedlesweg 9
87541 Bad Hindelang-Oberjoch

Telefonnummer Alpenklinik Santa Maria 08324 / 78-0
Faxnummer Alpenklinik Santa Maria 08324 / 78- 101
Emailadresse Alpenklinik Santa Maria info@santa-maria.de
Riedlesweg 9 87541 Bad Hindelang-Oberjoch 08324 / 78-0 08324 / 78- 101 info@santa-maria.de

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